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Abgabe der Fanglisten

Die Fanglisten für das Jahr 2025 müssen bis zum 31.01.2026 bei der Geschäftsstelle eingegangen sein auch wenn keine Fische entnommen worden sind.

Unter Downloads steht bereits ein Blanko-Formular zur Verfügung und kann vorab verwendet werden.Das Formular für 2025 wird mit der Jahrespost 2026 zum 15. 12. 2025 zugesandt.