Die Fanglisten für das Jahr 2025 müssen bis zum 31.01.2026 bei der Geschäftsstelle eingegangen sein auch wenn keine Fische entnommen worden sind.
Unter Downloads steht bereits ein Blanko-Formular zur Verfügung und kann vorab verwendet werden.Das Formular für 2025 wird mit der Jahrespost 2026 zum 15. 12. 2025 zugesandt.
